Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von BYOD-Bot durch Schulen. Die Bearbeitung von Personendaten regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese AGB gelten für alle Konten auf BYOD-Bot. Der Vertrag für das kostenlose Konto entsteht mit der Registrierung, das Abonnement mit dem Abschluss im Konto.
2. Leistungen
BYOD-Bot stellt der Schule eine Plattform zur Verfügung, mit der sie aus eigenen Unterlagen einen Bot erstellt, testet und veröffentlicht. Die Anbieterin entwickelt die Plattform weiter; wesentliche Funktionen fallen während der Laufzeit nicht ersatzlos weg.
3. Kostenloses Konto
Das kostenlose Konto dauert eine Woche ab Bestätigung der E-Mail-Adresse und umfasst eine begrenzte Wissensbasis und ein Testkontingent. Veröffentlichen ist nicht möglich. Unbestätigte Konten werden nach 7 Tagen gelöscht. Ein Konto ohne Abonnement wird 12 Monate nach dem Ende der Testphase, des letzten Abonnements oder einer Freischaltung durch die Anbieterin (etwa als Pilotschule) gelöscht; die Admins erhalten 30 und 7 Tage vorher eine E-Mail.
4. Abonnement
Das Abonnement läuft ein Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht vor Ablauf gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit im Konto auf Ende der Laufzeit möglich. Löscht die Schule ihr Konto, endet das Abonnement sofort; bereits bezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet, offene Rechnungen werden storniert.
5. Preise und Zahlung
Es gelten die bei Abschluss angezeigten Preise in CHF, zuzüglich allfälliger MWST. Die möglichen Zahlungsarten werden bei Abschluss angezeigt; bei Zahlung auf Rechnung gilt eine Frist von 30 Tagen.
Bei Zahlungsverzug gilt eine Kulanzfrist von 14 Tagen. Danach kann die Veröffentlichung pausiert werden, bis die Zahlung eingeht.
6. Kontingente
Jedes Abonnement enthält ein Jahreskontingent an Konversationen, das sich nach der gewählten Zahl der neuen Lernenden pro Jahr richtet. Eine Konversation ist ein Gespräch einer Person mit dem Bot mit beliebig vielen Fragen; sie zählt, sobald der Bot die erste Frage beantwortet hat. Die Schule gibt die Zahl der neuen Lernenden selbst an; sie wird nicht geprüft. Der Verbrauch ist im Konto sichtbar. Ist das Kontingent aufgebraucht, beginnt der Bot keine neuen Konversationen mehr, bis die Schule auf eine grössere Stufe wechselt oder das neue Abo-Jahr beginnt; laufende Konversationen werden zu Ende geführt. Zum Schutz vor Missbrauch und übermässigen Kosten kann die Nutzung zusätzlich begrenzt werden.
Das Kontingent ist nach dem Grundsatz der fairen Nutzung (Fair Use) bemessen: 3 Konversationen pro Abo-Jahr für jede neue lernende Person der gewählten Zahl.
7. Verfügbarkeit
Die Anbieterin bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, kann eine ununterbrochene Verfügbarkeit aber nicht garantieren. Geplante Wartungen legt sie ausserhalb der Wochen vor Schulstart und kündigt sie nach Möglichkeit im Voraus an.
8. Pflichten der Schule
Die Schule lädt nur Unterlagen hoch, an denen sie die nötigen Rechte hat, hält sie aktuell und lädt keine besonders schützenswerten Personendaten hoch. Sie prüft den Bot vor jeder Veröffentlichung.
9. Hinweis zu KI-Antworten
Der Bot antwortet mit einem Sprachmodell. Antworten können trotz Leitplanken fehlerhaft sein. Für die veröffentlichten Inhalte ist die Schule verantwortlich.
10. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag der Schule regelt der Auftragsbearbeitungsvertrag. Er ist Bestandteil dieses Vertrags.
11. Geistiges Eigentum
Unterlagen und Inhalte der Schule bleiben bei der Schule. Die Plattform und ihre Software bleiben bei der Anbieterin.
12. Haftung
Die Anbieterin haftet für Schäden aus grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Im Übrigen ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, den die Schule in den letzten 12 Monaten bezahlt hat, soweit gesetzlich zulässig.
13. Vertragsende und Datenexport
Nach Vertragsende kann die Schule ihre Daten während 30 Tagen exportieren. Danach werden sie gemäss Auftragsbearbeitungsvertrag gelöscht.
14. Änderungen der AGB
Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail angekündigt. Ist die Schule nicht einverstanden, kann sie auf das Inkrafttreten kündigen.
15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Winterthur, Sitz der Anbieterin.